Definition der Sprungweite
Die Entfernung von der Schanzentischkante bis zur
Landestelle des Springers auf der Aufsprungbahn stellt die Sprungweite
dar. Die Landung gilt als erfolgt, wenn bei einer
normalen Landung beide Ski mit voller Fläche auf der Aufsprungbahn
aufgesetzt haben.
Bei unnormalen Landungen (einbeinig, d.h. ein Ski aufgesetzt, zweiter Ski
länger als für
den normalen Ablauf der Landung notwendig in der Luft) gilt als Zeitpunkt
, wenn der
erste Ski mit voller Fläche auf der Aufsprungbahn aufgesetzt hat.
Als Landestelle zählt diejenige, wo sich zu diesem
Zeitpunkt die Füße des Springers
befinden. Bei Ausfallstellung (Telemark) ist die Mitte zwischen beiden
Füßen maß-
gebend.
Wenn die Landung nicht durch das Aufsetzen der Ski erfolgt
(Sturz), gilt als Lande-
stelle diejenige, wo der Springer mit einem Körperteil zuerst die
Aufsprungbahn be-
rührt.
Auszug aus der Deutschen
Wettkampfordnung für Ski (DWO)
Band III DWO/IWO Skisprung - Skifliegen
Ausgabe Dezember 2000 |
|
|